Schriftverkehr und Beschwerden sollen ein Muster im Umgang mit Konflikten dokumentieren – auch Kontakte zum Jugendamt stehen im Mittelpunkt
Wiesbaden. Mehrere Eltern haben Unterlagen zusammengetragen, die nach ihrer Darstellung einen wiederkehrenden Zusammenhang zwischen Konflikten mit der Leitung der Obermayr-Schulen und späteren Kontakten zum Jugendamt Wiesbaden erkennen lassen. Die Vorwürfe reichen von unangemessenem Druck auf Familien bis hin zu der Behauptung, behördliche Stellen könnten zur Durchsetzung schulischer Interessen eingesetzt worden sein.
Die Obermayr-Schulen unterhalten mehrere Standorte in Wiesbaden. Dr. Gerhard Obermayr wird auf den offiziellen Seiten der Schule als Schulleiter genannt. (obermayr.com)
Ausgangspunkt der Vorwürfe sind nach Angaben mehrerer Eltern persönliche Konflikte und Auseinandersetzungen mit der Schulleitung. In den vorgelegten Schreiben schildern die Familien, dass nach solchen Streitigkeiten Meldungen oder Kontakte zum Jugendamt erfolgt seien. Die Betroffenen stellen deshalb die Frage, ob diese Vorgänge jeweils unabhängig voneinander entstanden oder ob es einen Zusammenhang mit den vorausgegangenen Auseinandersetzungen gegeben haben könnte.
Mehrere Eltern berufen sich dabei auf E-Mails, Schreiben und andere Unterlagen. Sie wollen damit belegen, dass sich bestimmte Vorgänge zeitlich auffällig an Konflikte mit der Schule angeschlossen hätten. Ein abschließender Beweis für einen ursächlichen Zusammenhang ergibt sich daraus allerdings nicht automatisch.
Besonders schwer wiegt der Vorwurf, das Jugendamt könne gezielt gegen kritische Eltern eingesetzt worden sein. Betroffene Familien beschreiben ein Gefühl der Einschüchterung und berichten von der Sorge, dass weitere Konflikte mit der Schule unmittelbare Konsequenzen für ihre Familien haben könnten.
Eine solche Praxis wäre von erheblicher Tragweite. Das Jugendamt hat einen gesetzlichen Schutzauftrag und muss Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung unabhängig von persönlichen oder institutionellen Konflikten nachgehen. Gerade deshalb wäre eine unabhängige Prüfung der geschilderten Abläufe entscheidend.
Politische Kontakte im Fokus
In den Unterlagen wird darüber hinaus die politische Vernetzung Obermayrs thematisiert. Nach Darstellung einzelner Eltern habe er Kontakte zur CDU gesucht beziehungsweise ausgebaut. Kritiker stellen die Vermutung auf, dass politische Verbindungen dazu dienen könnten, die eigene Position gegenüber Kritikern zu stärken.
Auch dieser Vorwurf bedarf einer sorgfältigen Überprüfung. Eine politische Mitgliedschaft oder Nähe zu einer Partei ist für sich genommen kein Hinweis auf ein Fehlverhalten und stellt keinen Beleg für eine Einflussnahme auf Behörden dar.
Noch schwerer ist ein weiterer Vorwurf, der in den von Eltern vorgelegten Unterlagen auftaucht. Demnach soll es eine finanzielle Zuwendung an eine leitende Mitarbeiterin des Jugendamtes gegeben haben. Die Zahlung wird von denjenigen, die die Unterlagen vorgelegt haben, als mögliche Bestechung interpretiert. Gleichzeitig steht die Behauptung im Raum, die Zuwendung habe mit dem beruflichen Aufstieg beziehungsweise dem Erreichen einer höheren Position zu tun gehabt.
Für diesen Vorwurf liegen nach dem derzeit bekannten Stand keine öffentlich bestätigten Beweise vor. Insbesondere lässt sich aus einer behaupteten Zahlung allein noch nicht ableiten, dass tatsächlich eine Bestechung oder eine unzulässige Einflussnahme stattgefunden hat.
Was die Unterlagen tatsächlich zeigen
Die zentrale Frage lautet deshalb nicht allein, welche Vorwürfe erhoben werden. Entscheidend ist vielmehr, ob sich die behaupteten Zusammenhänge anhand überprüfbarer Dokumente nachvollziehen lassen.
Dazu müssten unter anderem die zeitliche Abfolge der Elternbeschwerden, der Schriftverkehr zwischen Schule und Familien, etwaige Meldungen an das Jugendamt sowie die behördliche Bearbeitung der jeweiligen Fälle miteinander verglichen werden.
Auch die finanziellen Vorwürfe müssten anhand belastbarer Unterlagen geprüft werden. Dazu gehörten gegebenenfalls Zahlungsnachweise, dienstliche Unterlagen und Aussagen der unmittelbar Beteiligten.
Bis zu einer solchen Prüfung bleiben die schwerwiegenden Anschuldigungen Vorwürfe. Eine seriöse Bewertung kann nur erfolgen, wenn sämtliche Beteiligten Gelegenheit erhalten, zu den jeweiligen Behauptungen Stellung zu nehmen und die vorgelegten Unterlagen unabhängig bewertet werden.
Die Vielzahl der von Eltern geschilderten Fälle wirft dennoch Fragen auf. Ob es sich lediglich um eine Reihe voneinander unabhängiger Konflikte handelt oder ob sich tatsächlich ein wiederkehrendes Muster erkennen lässt, ist letztlich eine Frage der Belege.
Fest steht: Die erhobenen Vorwürfe sind schwerwiegend. Ihre Aufklärung würde eine unabhängige und umfassende Prüfung der vorgelegten Dokumente erfordern.